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📄 Quellensteuer oder ordentliche Steuerveranlagung – Was ist für Sie sinnvoll?

  • Autorenbild: Stefan Reist
    Stefan Reist
  • 13. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn Sie in der Schweiz leben und arbeiten, kommen Sie früher oder später mit der Frage in Berührung: Werden Sie quellenbesteuert oder reichen Sie eine ordentliche Steuererklärung ein?Besonders für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über einen B- oder L-Ausweis verfügen, ist diese Entscheidung relevant und kann einen erheblichen Unterschied bei der Steuerbelastung machen.
Wenn Sie in der Schweiz leben und arbeiten, kommen Sie früher oder später mit der Frage in Berührung: Werden Sie quellenbesteuert oder reichen Sie eine ordentliche Steuererklärung ein?Besonders für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über einen B- oder L-Ausweis verfügen, ist diese Entscheidung relevant und kann einen erheblichen Unterschied bei der Steuerbelastung machen.

In diesem Beitrag erläutere ich als Treuhänder die Unterschiede zwischen der Quellensteuer und der ordentlichen Besteuerung – und zeige Ihnen auf, in welchen Situationen sich ein Wechsel besonders lohnt.


🔍 Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine pauschale Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Als Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, aber ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), werden Sie in der Regel automatisch quellenbesteuert.Der Arbeitgeber zieht die Steuer monatlich vom Bruttolohn ab und überweist sie direkt an die zuständige kantonale Steuerverwaltung. Sie müssen keine eigene Steuererklärung einreichen.

Die Höhe der Quellensteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe des Bruttolohns

  • Zivilstand (ledig, verheiratet, alleinerziehend)

  • Anzahl Kinder

  • Wohnort (Kantonsunterschiede)

Mit der Quellensteuer werden bereits gewisse Abzüge pauschal berücksichtigt – zum Beispiel für Berufsauslagen, Versicherungsprämien oder Kinderbetreuungskosten. Allerdings handelt es sich um Standardabzüge, die nicht Ihre individuellen Verhältnisse abbilden. Und genau hier liegt oft das Potenzial zur Steueroptimierung.


📄 Was bedeutet ordentliche Veranlagung?

Bei der ordentlichen Veranlagung reichen Sie – wie alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit C-Ausweis – eine vollständige Steuererklärung ein.Hierbei werden alle Einkommensbestandteile, Vermögenswerte und individuellen Abzüge berücksichtigt.

Das bedeutet: Sie können sämtliche persönlichen Umstände in Ihrer Steuererklärung geltend machen – beispielsweise:

  • Beiträge an die Säule 3a

  • Einkauf in die Pensionskasse (BVG)

  • effektive Berufsauslagen

  • Kinderbetreuungskosten

  • Krankheits- und Unfallkosten

  • Schuldzinsen

  • Spenden

  • Aus- und Weiterbildungskosten

Diese Möglichkeit führt in vielen Fällen zu einer deutlich geringeren Steuerbelastung als bei der pauschalen Quellenbesteuerung.


🧾 Wer kann oder muss die ordentliche Besteuerung beantragen?

Sie können einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung stellen, wenn Sie:

  • in der Schweiz wohnen und quellenbesteuert sind,

  • zusätzliche Einkünfte oder Vermögen haben (z. B. aus dem Ausland),

  • besonders hohe abzugsfähige Auslagen geltend machen möchten,

  • oder wenn Sie verheiratet sind und der Ehepartner über steuerlich relevante Einkünfte verfügt.

Wichtig: Wenn Ihr Bruttoeinkommen CHF 120'000 pro Jahr übersteigt, sind Sie automatisch zur ordentlichen Besteuerung verpflichtet – unabhängig von Ihrer Bewilligung. In diesem Fall wird Ihre Steuererklärung gleich behandelt wie bei einem C-Ausweis.


🕒 Fristen und Verbindlichkeit

Der Antrag auf freiwillige ordentliche Veranlagung muss jeweils bis spätestens am 31. März des Folgejahres gestellt werden.Beachten Sie dabei: Sobald Sie den Antrag einmal gestellt haben, bleibt die ordentliche Veranlagung dauerhaft verbindlich – auch für Folgejahre, solange Ihre Wohnsituation und Ihr Aufenthaltsstatus unverändert bleiben.


⚖️ Vergleich: Quellensteuer vs. ordentliche Steuererklärung

Aspekt

Quellensteuer

Ordentliche Besteuerung

Abwicklung

Automatisch über den Arbeitgeber

Persönlich durch Einreichen der Steuererklärung

Abzüge

Pauschal

Individuell und detailliert

Komplexität

Einfach

Höher, aber mit Beratung gut handhabbar

Optimierungsmöglichkeiten

Eingeschränkt

Vielfältig und individuell anpassbar

Pflicht ab CHF 120'000

Ja (Wechsel zur ordentlichen Besteuerung)

Ja

Beratung empfohlen

Bei komplexen Fällen

Sehr empfohlen

💡 Wann lohnt sich die ordentliche Veranlagung?

Die ordentliche Besteuerung lohnt sich insbesondere dann, wenn:

  • Sie hohe abzugsfähige Kosten haben (z. B. Ausbildung, Krankheitskosten, Hypothekarzinsen),

  • Sie Beiträge an die Säule 3a leisten,

  • Sie oder Ihr Ehepartner Kinderbetreuungskosten tragen,

  • Sie Spenden leisten oder Einkäufe in die Pensionskasse tätigen,

  • Sie steuerpflichtige Einkünfte oder Vermögen im Ausland haben.

In diesen Fällen kann der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung schnell zu einer Steuerersparnis im vierstelligen Bereich führen.


✅ Fazit: Quellensteuer bequem – ordentliche Besteuerung oft günstiger

Die Quellensteuer ist unkompliziert – aber nicht immer fair. Wer sich mit seiner Steuersituation beschäftigt, erkennt schnell: Die ordentliche Veranlagung bietet viele Möglichkeiten, die eigene Steuerlast zu optimieren.Wichtig ist jedoch, die Fristen einzuhalten und sich gegebenenfalls frühzeitig beraten zu lassen.


📩 Sie möchten wissen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt?

Ich unterstütze Sie gerne bei der Analyse Ihrer persönlichen Situation und beim Ausfüllen der Steuererklärung. Gemeinsam prüfen wir, ob Sie mit der ordentlichen Veranlagung sparen können – einfach, transparent und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Stefan Reist – Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung und Quellensteuer in der Nordwestschweiz


 
 
 

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